Start Schulprogramm Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht

Die Hölterschule führt den Gemeinsamen Unterricht seit dem Schuljahr 2000/01 durch.

Zurzeit nehmen in allen vier Jahrgängen Schüler mit unterschiedlichem sonderpädagogischem Förderbedarf am integrativen Unterricht, der von zwei Sonderpädagoginnen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen durchgeführt wird, teil.

Grundsätzlich können Schüler mit allen Förderschwerpunkten (Lernen, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung)  im Gemeinsamen Unterricht beschult werden, wobei die Förderung bei einzelnen Schwerpunkten sowohl zielgleich als auch zieldifferent sein kann.

Die zielgleiche Beschulung orientiert sich an den Richtlinien der Grundschule, bei zieldifferenzierter Beschulung gelten für die Kinder die Richtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes. 

So weit und so lange wie möglich findet der Gemeinsame Unterricht auch für die Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, im Klassenverband statt, in den Nebenfächern durchgängig bis zum Ende des 4. Schuljahres. Den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes wird durch innere Differenzierungsmaßnahmen Rechnung getragen.

In den Hauptfächern Deutsch und Mathematik ist erfahrungsgemäß häufig auch eine äußere Differenzierung notwendig, die als Kleingruppen- oder Einzelförderung erfolgen kann. 

Jedes Integrationskind erhält etwa 3 Wochenstunden sonderpädagogische Förderung. Bei der Planung zur Klassenbesetzung ist es uns darum in jedem Jahr ein besonderes Anliegen, GU-Klassen möglichst mit 3-5 Förderschülern zu besetzen.

Da Klassenlehrer und Sonderpädagoge sich bei uns als Team verstehen, ist durch diese Zusammenlegung der zusätzlichen Lehrerstunden eine umfassende Doppelbesetzung möglich, von der auch die anderen Kinder der Klasse profitieren.

Einzelne Schüler benötigen zusätzlich die Betreuung durch einen Integrationshelfer, der von den Eltern über das Schulamt beantragt werden muss. Der Integrationshelfer unterstützt den Schüler z.B. im Handling mit Unterrichtsmaterialien, hilft bei der Orientierung im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsstunden (Toilettengänge, Pausenzeiten) und  gibt in Absprache mit dem Lehrerteam zusätzliche individuelle Hilfestellung bei einzelnen Aufgaben.

Schüler mit besonderem Förderbedarf, die im Gemeinsamen Unterricht zielgleich unterrichtet werden, erhalten wie die Regelschüler ab Ende der Klasse 2 Notenzeugnisse.

Für zieldifferent geförderte Schüler werden bis zum Ende der Grundschulzeit Berichtzeugnisse erstellt, die in tabellarischer Form den Lern- und Entwicklungsstand im Arbeits- und Sozialverhalten sowie in den Hauptfächern beschreiben.

Diese SchülerInnen sind von der Benotung grundsätzlich ausgenommen, da ihr individueller Lernfortschritt nicht mit dem der Gesamtklasse vergleichbar ist.

Da sich im Laufe der vergangenen Jahre aber immer wieder gezeigt hat, wie wichtig auch diesen Kindern die Bestätigung ihrer Leistungen in Form von Zensuren ist, haben wir schulintern ein eigenes Zeugnisformular entwickelt. Es enthält für die Fächer Musik, Kunst, Sport und Religion Zensuren, die den individuellen Lernfortschritt und die Lernmotivation des Schülers widerspiegeln.

Es gibt keinen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt, der die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht grundsätzlich ausschließt. Jedes pädagogische Gutachten, das vor Schuleintritt erstellt wird, schließt jedoch mit einer differenzierten Einzelfallentscheidung und kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass ein Kind an einer entsprechenden Förderschule bestmöglich gefördert werden kann.