Die Hölterschule führt das Gemeinsame Lernen seit dem Schuljahr 2000/01 durch und blickt darum bereits auf eine große Erfahrung im Bereich der integrativen Beschulung zurück.
Das seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführte und immer wieder neu angepasste Konzept des Gemeinsamen Unterrichts an unserer Schule verändert sich im Sinne des Inklusionsgedankens zurzeit noch in größerem Umfang.
Bislang nahmen in allen vier Jahrgängen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (Lernen, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung) am integrativen Unterricht einer sogenannten GU-Klasse teil. Dieser wurde von jeweils von einer Sonderpädagogin in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Klassenlehrerin im Team durchgeführt.
Diese Schwerpunktklassen gibt es an der Hölterschule aktuell nicht mehr, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen werden bei Bedarf in allen Klassen sonderpädagogisch gefördert.
Eine zielgleiche Beschulung orientiert sich immer an den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule. Bei zieldifferenter Beschulung (im Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung) gelten die Richtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes.
So weit und so lange wie möglich findet das Gemeinsame Lernen, auch für die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, im Klassenverband statt, in den Nebenfächern durchgängig bis zum Ende des 4. Schuljahres. Den Bedürfnissen jedes Einzelnen wird durch innere oder äußere Differenzierungsmaßnahmen Rechnung getragen. Je nach Absprache im Team und je nach Fachinhalt werden einzelne Unterrichtseinheiten auch als Kleingruppen- oder Einzelförderung durchgeführt. Dazu stehen uns in unserem Schulgebäude einzelne Differenzierungsräume zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die im Gemeinsamen Lernen zielgleich unterrichtet werden, erhalten wie alle Regelschüler ab Ende der Klasse 2 Notenzeugnisse.
Für zieldifferent geförderte Schülerinnen und Schüler werden bis zum Ende der Grundschulzeit Berichtzeugnisse erstellt, die in tabellarischer Form den individuellen Lern- und Entwicklungsstand beschreiben.
Einzelne Schülerinnen oder Schüler benötigen zusätzlich die Betreuung durch einen Integrationshelfer, der von den Eltern über das Sozialamt oder das Gesundheitsamt beantragt werden muss. Der Integrationshelfer ist eng in das Klassenleben eingebunden und unterstützt z.B. im Handling mit Unterrichtsmaterialien, hilft bei der Orientierung im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsstunden (Toilettengänge, Pausenzeiten) und gibt in Absprache mit dem Lehrerinnenteam zusätzliche individuelle Hilfestellung bei einzelnen Aufgaben.
Inklusives Lernen als soziales Lernen ist wesentlicher Bestandteil des Schulprofils der Hölterschule und bindet alle am Schulleben Beteiligten gleichermaßen ein.